Zielsetzung, Zuständigkeiten und Abläufe bei internen Evaluationsmaßnahmen
Als autonome Schule ist der SSP Mals zur Selbstevaluation im Sinne des Art. 16 und 17 des LG 12/2000 verpflichtet. Dabei richten wir uns nach folgenden Grundsätzen:
- Wir sind darum bemüht, die Qualität des Unterrichts und unserer Schule zu sichern und weiterzuentwickeln.
- Wir berücksichtigen bei der Evaluation unser Schulprogramm und die Bereiche, welche im Qualitätsrahmen für die deutsche Schule Südtirol vorgegeben sind.
- Der Evaluation stellen sich alle schulischen Ebenen in regelmäßigen Abständen.
- Je nach Thematik wird die Evaluation auf Schulstellen- oder Schulsprengelebene vorbereitet und durchgeführt.
- Thematik und Form der Evaluation beschließt das jeweilige Gremium.
- Vorschläge zur Evaluation können von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft kommen.
- Das jeweilige Gremium entscheidet über den Umgang mit den Daten und über die Form der Rückmeldung an die Befragten.
- Die Koordinatoren bieten den Schulstellen bei Bedarf Unterstützung bei der Ausarbeitung der entsprechenden Instrumente.
- Die Ergebnisse bestätigen eingeschlagene Wege und/oder geben Anregungen für neue Wege.
- Wir überlegen, welche Konsequenzen aus den Untersuchungen gezogen werden sollen, setzen die beschlossenen Schritte um und reflektieren diese.