Der Schulsprengel Mals erkennt außerschulische Bildungstätigkeiten im Rahmen der Pflichtquote an und die Schüler:innen erhalten dafür eine Freistellung von der Pflichtquote. Die Schüler:innen werden ab dem Herbst 2017 sowohl für den Besuch der Musikschule als auch für die Tätigkeiten im Verein für eine Stunde wöchentlich von der Pflichtquote befreit. Voraussetzung dafür ist, dass die Organisationen von der Schule akkreditiert sind.
Die Vereine können die Ansuchen um eine Akkreditierung der außerschulischen Bildungstätigkeiten, innerhalb 30. April eines jeden Schuljahres für das darauffolgende Schuljahr, an die Direktion des Schulsprengels Mals stellen. Die aktuelle Liste der akkreditierten Organisationen wird jeweils im Sommer auf der eigenen Website veröffentlicht.