Evaluation

Zielsetzung, Zuständigkeiten und Abläufe bei internen Evaluationsmaßnahmen

Als autonome Schule ist der SSP Mals zur Selbstevaluation im Sinne des Art. 16 und 17 des LG 12/2000 verpflichtet. Dabei richten wir uns nach folgenden Grundsätzen:

  • Wir sind darum bemüht, die Qualität des Unterrichts und unserer Schule zu sichern und weiterzuentwickeln.
  • Wir berücksichtigen bei der Evaluation unser Schulprogramm und die Bereiche, welche im Qualitätsrahmen für die deutsche Schule Südtirol vorgegeben sind.
  • Der Evaluation stellen sich alle schulischen Ebenen in regelmäßigen Abständen.
  • Je nach Thematik wird die Evaluation auf Schulstellen- oder Schulsprengelebene vorbereitet und durchgeführt.
  • Thematik und Form der Evaluation beschließt das jeweilige Gremium.
  • Vorschläge zur Evaluation können von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft kommen.
  • Das jeweilige Gremium entscheidet über den Umgang mit den Daten und über die Form der Rückmeldung an die Befragten.
  • Die Koordinatoren bieten den Schulstellen bei Bedarf Unterstützung bei der Ausarbeitung der entsprechenden Instrumente.
  • Die Ergebnisse bestätigen eingeschlagene Wege und/oder geben Anregungen für neue Wege.
  • Wir überlegen, welche Konsequenzen aus den Untersuchungen gezogen werden sollen, setzen die beschlossenen Schritte um und reflektieren diese.