Schulordnung für den Sprengel

Richtlinien für den Schulalltag

Da die Verwendung der maskulinen und femininen Form bei Personenbezeichnungen den Lesefluss beeinträchtigt, wird im vorliegenden Dokument nur die maskuline Form verwendet. Selbstverständlich sind Schülerinnen und Lehrerinnen in gleicher Weise angesprochen und gemeint.  

Beaufsichtigung der Schüler

Für alle nicht speziell angeführten Punkte gelten die Bestimmungen:

  • der Art. 28 und 34 der Verfassung,
  • die Art. 2043, 2047, 2048, 2050 , 2055, 2176 des ZGB,
  • des LG Nr. 20 vom 18. Oktober 1995
  • des Art. 61 des Gesetzes Nr. 312 vom 11.Juli 1980.

Die geltenden Bestimmungen des Dienstrechtes für Lehrpersonen sehen vor, dass jeder Lehrer im Schulareal die Verantwortung und die Aufsichtspflicht zu jedem Zeitpunkt und für alle Schüler mit trägt.

Bei Unterrichtsbeginn

Die Schüler versammeln sich, wenn nicht anders vereinbart, im Schulhof.

Fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn übernehmen alle Lehrpersonen, die in der ersten Stunde Dienst leisten, die Aufsicht über die Schüler.

Beim Stundenwechsel

Die Stundenwechsel müssen pünktlich erfolgen. Lehrpersonen, die in der folgenden Stunde Teamunterricht oder keinen Unterricht haben, bleiben so lange in der Klasse, bis die Dienst habende Lehrperson eintrifft.

In der Pause

Die Pause dauert 30 Minuten. Bei guter Witterung verbringen die Schüler die Pause im Freien. Kein Schüler darf unbeaufsichtigt in den Klassen zurückbleiben. Für genesende Schüler wird in der Regel auf Antrag der Eltern ein Aufsichtsdienst während der Pause im Schulhaus organisiert. Die Pause dient der Erholung und Entspannung; deshalb ist den Schülern unter der Aufsicht der Lehrpersonen ein vernünftiges Maß an freier Bewegung zu gewähren. Lehrpersonen, die die Pausenaufsicht im Haus verrichten, müssen darauf achten, dass sich während der Pause keine Schüler, die nicht aus besonderen Gründen die Erlaubnis haben in der Klasse zu bleiben, in den Toiletten, in der Bibliothek, in den Gängen bzw. in den Klassenräumen aufhalten. Besondere Aufmerksamkeit muss auf die Fenster gerichtet sein. Diese dürfen aus Sicherheitsgründen in Anwesenheit der Schüler nur gekippt und ausschließlich in Anwesenheit der Lehrpersonen seitlich geöffnet werden. Sind die Fenster geöffnet, dürfen die Lehrpersonen die Klasse nicht verlassen, solange sich noch Schüler darin aufhalten.

Während der Pause darf kein Kind den Schulbereich verlassen.

Für die Grundschule wird die Aufsicht während der Pause in der Regel einer Lehrperson pro Klasse im Dienstplan zugeteilt. Die Dienst leistenden Lehrpersonen beaufsichtigen jedoch alle Schüler, die sich im Schulhof aufhalten und sind gemeinsam verantwortlich. Nach der Pause gehen die Schüler unter Aufsicht einer Lehrperson geschlossen in die Klassen.

Während des Unterrichts

Lehrpersonen können einzelne Schüler mit Botengängen für die Klasse oder zum Arbeiten innerhalb des Schulhauses oder des Schulgebäudes beauftragen, wenn dies dem einzelnen Schüler zuzumuten ist. Dies geschieht im Sinne der Erziehung zur Selbstständigkeit. Die Lehrperson ist in diesem Falle aber nicht von ihrer Aufsichtspflicht entbunden und trägt die Verantwortung.

Für die Spezialräume gelten eigene Benutzerordnungen. Die Fachlehrpersonen weisen die Schüler auf die speziellen Verhaltensregeln in den Spezialräumen hin und machen sie mit allen Vorsichtsmaßnahmen bekannt. Die Fachlehrpersonen sind verpflichtet, sich über die gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Benutzung von Lehrmitteln durch die Schüler zu informieren (Werkzeuge, Schneidemesser, Maschinen, Chemikalien….).

Bei Unterrichtsende

Nach Beendigung des Unterrichtes begleitet die Lehrperson der letzten Stunde die Schüler bis zum Schulausgang. Die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen endet, sobald die Schüler das Schulhaus oder den Schulhof (falls es ein geschlossener Schulhof ist) verlassen haben oder den Erziehungsberechtigten übergeben worden sind.

Beim Nachmittagsunterricht

Für den Nachmittagsunterricht gelten die gleichen Bestimmungen wie für den Unterricht am Vormittag.

Fahrschüler

Für die Fahrschüler beschließt der Schulrat während der Wartezeiten vor und nach dem Unterricht geeignete erzieherische Tätigkeiten.

Schulausspeisung

Wenn der Unterricht auch am Nachmittag stattfindet, wird aus der Mittagspause eine regelrechte Schulpause, was auch die notwendige Verpflichtung für das Lehrpersonal nach sich zieht, für die Beaufsichtigung der Schüler Sorge zu tragen. Der Direktor erstellt aufgrund der Vorschläge der Lehrpersonen einen Dienstplan.

Abwesenheit der Schüler

Die Eltern müssen die Abwesenheit vor Unterrichtsbeginn telefonisch der jeweiligen Schulstelle melden. Bleibt ein Schüler dem Unterricht fern oder kommt er zu spät zum Unterricht, so ist dies von den Eltern schriftlich zu rechtfertigen.

Voraussehbare Absenzen von einem Tag sind vorher einem der Klassenlehrer/Lernberater schriftlich mitzuteilen; längere Absenzen sind beim Direktor zu beantragen.

Alle Absenzen sind im Klassenbuch zu vermerken.

Über unentschuldigte Absenzen sind der Klassenrat und die Direktion zu informieren, sowie eine Aussprache mit Schülern und Eltern zu führen. Verspätungen müssen begründet und entschuldigt werden.

Fehlt ein Kind bis zu drei Tage aus Krankheits- oder anderen Gründen, so ist die dafür vorgesehene Eigenerklärung (Mod. 1 od. 2) auszufüllen und dem Kind mitzuschicken. Was die Eigenerklärungen betrifft, zählen nur die Schultage. Samstag und Sonntag zählen nicht.

Bei Krankheitsfällen, die mehr als drei Tage dauern, muss das ärztliche Attest (Mod. 4) vom Arzt ausgefüllt und dem Kind mitgeschickt werden.

Schüler dürfen das Schulgebäude während des Unterrichtes prinzipiell nur dann verlassen, wenn sie von den Eltern oder Erziehungsberechtigten abgeholt werden. In jedem anderen Fall ist die Genehmigung der Schulleitung einzuholen.

Verzicht auf den Religionsunterricht

Die Eltern der Schüler haben das Recht, ihr Kind vom Religionsunterricht abzumelden. Ein entsprechender Antrag muss zu Beginn eines Schuljahres gestellt werden und gilt bis auf Widerruf. Sollte in diesen Stunden der Schüler auf Wunsch der Eltern das Schulgebäude verlassen, so müssen die Eltern schriftlich die volle Verantwortung übernehmen.

Befreiung von den Turnübungen

Auf Antrag der Eltern oder eines ärztlichen Zeugnisses kann die Lehrperson oder der Direktor den Schüler von den praktischen Turnübungen zeitweilig oder für das ganze Schuljahr befreien. Die befreiten Schüler müssen anwesend sein und als Helfer in das Unterrichtsgeschehen eingebunden werden.

Lehrausgänge/Schulausflüge/Sporttage/Tage für besondere Aktivitäten

Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen sind Unterrichtsformen, bei denen die Schüler innerhalb und außerhalb des Schulareals unter der pädagogischen Leitung und Verantwortung der Schule Tätigkeiten durchführen.

Unterrichtsbegleitende Veranstaltungen tragen dazu bei, den lehrplanmäßigen Unterricht durch unmittelbaren Kontakt mit der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Wirklichkeit sowie durch direkte Beobachtungen der Natur zu veranschaulichen, zu ergänzen und zu vertiefen; sie regen auch zur körperlichen Ertüchtigung und zur Pflege des Gemeinschaftsgefühls an.

Als unterrichtsbegleitende Veranstaltungen gelten: Lehrausgänge, Lehrfahrten, Lehrausflüge, Wanderungen, Schulsporttage, Projekttage, Schul- und Klassenpartnerschaften, Betriebspraktika, Schüleraustausch.

Bei Bedarf und didaktischer Notwendigkeit wird der Unterricht auch ins Freie verlegt.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist für die Schüler verpflichtend. Nimmt ein Schüler an den Lehrausgängen einer Klasse nicht teil, wird er an diesem Tag einer anderen Klasse zugewiesen.

Zutritt zu den Klassen

Jede Störung des Unterrichts ist strengstens untersagt. Außenstehenden ist der Zutritt zu den Klassen ohne Ermächtigung der Direktion bzw. der Schulverwaltung oder ohne vorhergehende Vereinbarung mit der Lehrperson nicht erlaubt.

Den Schülern ist außerhalb der Unterrichtszeit der Zutritt zu den Klassen nur mit Genehmigung einer Schulperson gestattet.

Unterrichtskürzungen

Unterrichtskürzungen und Abweichungen vom gängigen Stundenplan werden den Eltern schriftlich mitgeteilt.

Fällt die Heizung aus, so entscheidet der Amtsarzt oder der Bürgermeister über die eventuelle Unterbrechung des Unterrichts.

Begegnung von Lehrpersonen und Eltern

Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist eine unerlässliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit in der Schule. Dabei werden verschiedene Möglichkeiten angeboten:

  1. a) gemeinsame Sprechnachmittage
  2. b) individuelle Sprechstunden der Lehrpersonen:

jede Lehrperson teilt den Eltern zu Beginn des Schuljahres mit, wann sie regelmäßig nach Vereinbarung zu sprechen ist.

  1. c) schriftliche Mitteilungen und Informationen:

für den laufenden Austausch von Informationen wird ein Mitteilungsheft geführt, in das Lehrpersonen wie Eltern ihre Mitteilungen schreiben und sich die Kenntnisnahme durch Unterschrift bestätigen lassen.

  1. die Homepage der Schule:ssp-mals.it/gs-tartsch/

Bei Elternversammlungen zu Beginn des Schuljahres wird den Eltern, der von den Lehrpersonen gemeinsam erstellte Unterrichtsplan vorgestellt und erläutert. Die Eltern haben die Gelegenheit, Änderungswünsche und Vorschläge einzubringen. Ebenso werden die Bildungsangebote und Erziehungsmaßnahmen mit den Eltern besprochen. Die grundlegenden Lernziele und Erziehungsziele liegen auch jeder Zeit zur Einsicht auf. In einem Schuljahr finden in der Regel zwei Sitzungen mit den Elternvertretern statt. Zu diesen Sitzungen werden auch alle Eltern und Erziehungsberechtigten der jeweiligen Klasse über das Mitteilungsheft schriftlich eingeladen.

Die gewählten Elternvertreter verfolgen gemeinsam mit den Lehrpersonen der Klasse die Abwicklung des Unterrichtsplanes im Laufe des Jahres.

Schülerunfälle

Schüler sind auf dem Schulweg, in der Schule und bei allen schulischen Veranstaltungen versichert. Verletzt sich ein Schüler, so ist sofort Hilfe zu leisten und je nach Schwere des Falles sind Maßnahmen für eine geeignete ärztliche Versorgung zu treffen. Auf jeden Fall sind die Eltern und die Direktion umgehend davon zu verständigen.

Verhaltensregeln im Brandfalle

Im Falle eines Brandes, dessen Ausmaß nicht abschätzbar ist, ist von den Lehrpersonen sofort die Nummer 115 anzurufen. Bei jeglicher Art von Brandausbruch ist das gesamte Schulgebäude zu räumen. Jede Schülergruppe wird geschlossen durch die jeweils anwesende Lehrperson ins Freie begleitet. Dabei sind die vorgesehenen Fluchtwege zu benutzen, sofern diese nicht durch Feuer oder Rauch versperrt sind. Sobald die Klassen/Gruppen sicher im Freien angelangt sind, muss die Lehrperson die Schüler der eigenen Klasse/Gruppe abzählen. Fehlende Schüler müssen sofort den Feuerwehrleuten gemeldet werden, um entsprechende Suchaktionen aufnehmen zu können.

Sollten einzelne Schüler im WC- oder in Klassenräumen verblieben sein, dann sollen diese im Raum bei geschlossener Tür in Fensternähe auf sich aufmerksam machen, damit sie ehestens von der Feuerwehr bemerkt und über die Fenster in Sicherheit gebracht werden können.

Die Schulstellenleiter bzw. die Schulverwaltung müssen über die Benutzung der schulischen Räumlichkeiten informiert werden.

Haftung

Die Schule übernimmt für die im Schulhof abgestellten Fahrräder und in den Garderoben abgelegten Kleidungsstücke sowie für die darin verwahrten Wertgegenstände keine Haftung.

Benützung von Räumen

Für die Benützung der Turnhallen, der Bibliotheken und anderer Spezialräume wird ein Organisationsplan auf Schulebene erstellt.

Die Verwendung der Schulräume für außerschulische Zwecke wird von der Direktion und von der Gemeinde genehmigt und geregelt.

Veröffentlichung der Akten

Jeder, der ein Recht oder ein gesetzmäßiges Interesse schützen will, kann auf Antrag in die Akten der öffentlichen Verwaltung Einsicht nehmen und Kopien erhalten.

Die Akten der Mitbestimmungsgremien mit Ausnahme jener, die Einzelpersonen betreffen, sind allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zugänglich.

Die Beschlüsse der Gremien werden an der Anschlagtafel am Sitz der Schuldirektion veröffentlicht.

Alle Veröffentlichungen an der Anschlagtafel im Schulgebäude bedürfen der Genehmigung des Direktors bzw. des Schulleiters.

Verteilen von Werbematerial und Schriften

Werbung kommerzieller Art oder für politische Parteien und Gruppierungen über die Schüler ist ausdrücklich verboten.

Mitteilungen von Eltern an Eltern, die über die Schüler verteilt werden sollen, müssen mit dem Direktor abgesprochen werden.

 

Allgemeine Verhaltensregeln 

  • Die Schüler sollen beim Verlassen des Schulgebäudes (Pause, Schulschluss) angehalten werden, nicht zu laufen.
  • Die Lehrpersonen müssen die Schüler darauf aufmerksam machen, dass sie keine Messer (Taschenmesser, Tapetenmesser u. dergl.) in ihren Schultaschen bzw. Griffelschachteln mitführen dürfen. Diese werden ihnen ohne Vorwarnung abgenommen und der Vorfall der Schulleitung mitgeteilt. Tapetenmesser, die für den Unterricht gebraucht werden, müssen in einem nur für die Lehrpersonen zugänglichen Behälter aufbewahrt werden. Sie dürfen nur bei Gebrauch und unter Aufsicht der Lehrpersonen benutzt werden.
  • Alle Gegenstände, die mit dem Unterricht nichts zu tun haben bzw. störend wirken, werden den Schülern abgenommen. Die betreffenden Lehrpersonen entscheiden, wann diese zurückerstattet werden.
  • Handys müssen während des Unterrichts abgeschaltet werden und in der Schultasche bleiben.
  • Im gesamten Schulareal und bei schulbegleitenden Veranstaltungen sind das Rauchen und das Trinken alkoholischer Getränke strengstens verboten.
  • Die Schüler sind angehalten, sich in der Schule, auf dem Schulweg, im Bus oder im Zug höflich und rücksichtsvoll zu benehmen und die Schul- bzw. Verkehrseinrichtungen zu schonen.