Transparente Verwaltung

 

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene (Hinweis Bestimmungen des GvD Nr. 33/2013)
 
Allgemeine Bestimmungen Programm für Transparenz und Integrität   

 

(Art. 10, Abs. 8, Buchst. A)

Dreijähriges Transparenzprogramm

Dreijähriges Transparenzprogramm – Beschluss Nr. 187 vom 22.03.2022

Korruptionsvorbeugung

Veröffentlichungspflichten/obbligo di pubblicazione:
1. All 1.1. Documento di attestazione per le amministrazioni – par. 1.1_BZ
2. All 2.1. A – Griglia rilevazione al 31.05.2022 per amministrazioni – par. 1.1 rev.20.06.22
3. All 3. Scheda di sintesi sulla rilevazione degli OIV o degli organismi con funzioni analoghe

 

Allgemeine Akte   

 

(Art. 12, Abs. 1, 2)

1. Rechtsbestimmungen: 

2. Rundschreiben des Schulamtsleiters 

3. Verhaltenskodizes:

·     allgemeiner Verhaltenskodex für Lehrpersonen und Schulführungskraft (DPR Nr. 62/2013 – siehe Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 36/2013)

·     eigener Verhaltenskodex der Schule für Lehrpersonen und Schulführungskraft: „In Bearbeitung“

·     Verhaltenskodex des Landes für das Landespersonal

4. Leitbild,  Schulprogramm,  interne Schulordnung

5. Verhaltenskodex der Schule für Lehrpersonen und Schulführungskraft

Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen (Art. 34, Abs. 1, 2) In Bearbeitung
Organisation Politisch-administrative Organe   

 

(Art. 13, Abs. 1, Buchst. a
Art. 14)

Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft: (laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane) 

·     Die Schulführungskraft sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Sie ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Die Schulführungskraft ist die/der Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.

·    Die Schulführungskraft ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; sie fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und in dessen Umfeld, die Ausübung des Rechts der Schüler und Schülerinnen auf Bildung, des Rechts auf Lehrfreiheit, die auch als Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.

·     Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat die Schulführungskraft autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Schulprogramm, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist die Schulführungskraft dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.

·     Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt die Schulführungskraft den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernisse des Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.

·    Die Schulführungskraft organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Sie/Er ist verantwortlich für die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden

·    Die Schulführungskraft genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke.

(laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995)

·    Die Schulführungskraft trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel

·    Die Schulführungskraft führt die Beschlüsse des Schulrates durch

·    Die Schulführungskraft können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung.

·    Die Schulführungskraft kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert werden müssen.

Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane:

Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.

Kompetenzen des Schulrates

(laut LG Nr. 20/1995)

·     Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.

·     Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:

er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Erziehungsplanes der Schule fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Erziehungsplan,

er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,

er bestimmt, nach Anhörung des Elternrates und des Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts den Stundenplan, er bestimmt auch den Organisationsplan der schulergänzenden und schulbegleitenden Tätigkeiten,

er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,

er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Charta der schulischen Dienste aufgrund der Richtlinien, welche mit Dekret des Landeshauptmanns verabschiedet werden.

·     Der Schulrat setzt die Beiträge zu Lasten der Schülerinnen und Schüler fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.

·     Der Schulrat kann weitere Befugnisse an die Schulführungskraft delegieren.

·     Der Schulrat genehmigt Jahresprogramm des Schülerrates,

·     Der Schulrat beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, direkte oder indirekte Wahlsystem und Wahlmodalitäten für Mitbestimmungsgremien,

·     Der Schulrat kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen. (laut LG Nr. 12/2000)

·     Der Schulrat erlässt allgemeine Richtlinien für die Erstellung des Schulprogramms und genehmigt das Schulprogramm,

·     Der Schulrat beschließt die Anpassungen des Schulkalenders,

·     Der Schulrat beschließt die interne Schulordnung,

·     Der Schulrat genehmigt den Schulverbundsvertrag,

·     Der Schulrat beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung des Dienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal. (laut DLH Nr. 74/2001)

·     Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag.

·     Der Schulrat nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor.

·     Der Schulrat setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest.

·     Der Schulrat kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten.

·     Der Schulrat setzt die Höhe des Fonds für Ökonomatsdienst fest.

·     Der Schulrat kann die Schulführungskraft ermächtigen, über die Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu verfügen.

·     Der Schulrat genehmigt die Jahresabschlussrechnung.

Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten:

·     Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen,

·     Gründung von Stiftungen,

·     Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit,

·     dingliche Rechte über Immobilien,

·     Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien,

·     wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken,

·     Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen.

Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates

·     Zu den Kompetenzen dieser Kollegialorgane vgl. das Landesgesetz Nr. 20/1995 zu den Mitbestimmungsgremien der Schulen:

·     Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen:

Gliederung der Ämter   

 

(Art. 13, Abs. 1, Buchst. b, c)

1. Der Schulsprengel hat seinen Sitz in Mals, Staatsstraße 11 und besteht aus 08 Schulstellen bzw. Außenstellen. Im Schuljahr 2022/23 sind an der Schule eine Direktorin, eine Vizedirektorin, 1 Sozialpädagoge, 75 Lehrpersonen, 5 Mitarbeiterinnen für Integration, 1 Bibliothekarin und 15 Personen in der Verwaltung tätig. Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung: siehe Homepage der Schule: Sektion Transparente Verwaltung, Unterbereich Bilanzen: Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung) Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes. 

 

Die Schulführungskraft ist die/der gesetzliche Vertreter/in der autonomen Schule und die/der Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie/Er übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ des Unterbereichs Organisation auf der Homepage veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.

Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ des Unterbereichs Organisation auf der Homepage veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.

Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.

Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Sekretär oder die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.

Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.

Organigramm 2022-23

Telefon und elektronische Post   

 

(Art. 13, Abs. 1, Buchst. d)

Telefonnummer: 0473 831172
E-Mail-Adresse: ssp.mals@schule.suedtirol.it PEC-Adresse: ssp.mals@pec.prov.bz.it
Aufträge für Beratung und Mitarbeit Art. 15, Abs. 1,2

Zuschläge und Vergaben XML Datei

Dataset2021
Dataset2022
  Führungskräfte   

 

(Art. 10, Abs. 8, Buchst. d
Art. 15, Abs. 1, 2, 5
Art. 41, Abs. 2, 3)

Dr. Doris Schönthaler
http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/transparenz.asp
Organisatorische Positionen   

 

(Art. 10, Abs. 8, Buchst. d)

Direktor-Stellvertreterin: Trafoier Helene 

Schulstellenleiter/ innen: 

Mittelschule Mals: Trafoier Helene

Grundschule Mals: Abarth Beatrix, Platzgummer Katia, Pfitscher Johannes

Grundschule Burgeis: Telser Jutta, Wallnöfer Luzia

Grundschule Laatsch: Pircher Viktoria

Grundschule Matsch: Klapfer Gerda

Grundschule Schleis: Mall Rita, Fliri Jana

Grundschule Tartsch: Winkler Ursula, Moriggl Gudrun

Grundschule Planeil: Thaler Florian

Stellenplan   

 

(Art. 16, Abs. 1, 2)

http://www.provinz.bz.it/verwaltung/personal/
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag   

 

(Art. 17, Abs. 1, 2)

http://www.provinz.bz.it/verwaltung/personal/
Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten   

 

(Art. 16, Abs. 3)

September – November 2016: 20,17
Dezember 2016 – Februar 2017: 18,57
März – Mai 2017: 17,05
Juni – August 2017: 12,04
September – November 2017: 14,29
Dezember 2017 – Februar 2018: 16,92
März – Mai 2018: 17,52
Juni – August 2018: 13,14
September – November 2018: 17,73
Dezember 2018 – Februar 2019: 15,83
März – Mai 2019: 17,25
Juni – August 2019: 15,19
September – November 2019: 17,52
Dezember 2019 – Februar 2020: 18,32
März – Mai 2020: 15,33
Juni – August 2020: 13,2
September – November: 12,96
Dezember 2020 – Februar 2021: 12,47
März – Mai 2021: 13,17
Juni – August 2021: 9,37
September – November 2021: 15,86
Dezember 2021 – Februar 2022: 22,35
März – Mai 2022: 18,68
Juni – August 2022: 9,65
September – November 2022: 14,28
Dezember 2022 – Februar 2023: 14,09
März 2023 – Mai 2023: 13,81

An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge   

 

(Art. 18, Abs. 1)

Koordinatoren für das Schulprogramm: 

Klapfer Gerda – Fortbildung
Klapfer Maria – Inklusion / Migration GS
Mair Andrea Gertrud – Inklusion / Migration MS
Hofer Hannes – Elternarbeit und Berufswahlvorbereitung

Kollektivvertragsverhandlungen   

 

(Art. 21, Abs. 1)

        LINK
Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen   

 

(Art. 21, Abs. 2)

http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/default.asp

Wettbewerbe Art. 19 Wettbewerbe des Verwaltungspersonals der Schule:   

Aufnahme des Lehrpersonals (Rangordnungen):

Wettbewerbe für das Lehrpersonal und Wettbewerbe für Schulführungskräfte:

Performance Performance-Plan   

 

(Art. 10, Abs. 8, Buchst. b)

Leitbild   

 

Schulprogramm

Bericht zur Performance   

 

(Art. 10, Abs. 8, Buchst. b)

„In Bearbeitung“
Gesamtbetrag der Prämien   

 

(Art. 20, Abs. 1)

http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung.asp

Daten zu den Prämien   

 

(Art. 20, Abs. 2)

http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung.asp

Wohlbefinden am Arbeitsplatz   

 

(Art. 20, Abs. 3)

„In Bearbeitung“
Verwaltungstätigkeiten und Verfahren Daten zu den Verwaltungstätigkeiten   

 

(Art. 24, Abs. 1)

Schulstelle Lehrpersonen Schüler Klassen
Mittelschule Mals 26 167 09
Grundschule Mals 15,7 102 06
Grundschule Burgeis 6,5 47

05

Grundschule Laatsch 4,75 39

03
(Abteilungsunterricht)

Grundschule Matsch 4,5 28 03
(Abteilungsunterricht)
Grundschule Schleis 4 27 02 (Abteilungsunterricht)
Grundschule Tartsch 3,75 26

02
(Abteilungsunterricht)

Grundschule Planeil 1,8 10 01 (Abteilungsunterricht)
    426 29
Verfahrensarten (Art. 35, Abs. 1, 2) http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/verwaltungstaetigkeiten-verfahren.asp
Monitoring der Verfahrenszeiten (Art. 24, Abs. 2) „In Bearbeitung“
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen (Art. 35, Abs. 3) „In Bearbeitung“
Maßnahmen Maßnahmen politische Organe   

 

(Art. 23)

Beschlüsse Schulrat 2013 
Beschlüsse Schulrat 2014 

Beschlüsse Schulrat 2015

Beschlüsse Schulrat 2016

Beschlüsse Schulrat 2017

Beschlüsse Schulrat 2018

Beschlüsse Schulrat 2019

Ernennung Transparenzbeauftragte

Genehmigung Transparenzprogramm

Dokumentenverwaltung Beschluss alle Anlagen

Beschlüsse Schulrat 2020

Beschlüsse Schulrat 2021

Maßnahmen der Führungskräfte   

 

(Art. 23)

Maßnahmen der Schulführungskraft 2013 

Maßnahmen der Schulführungskraft 2014 

Maßnahmen der Schulführungskraft 2015

Maßnahmen der Schulführungskraft 2016

Maßnahmen der Schulführungskraft 2017

Maßnahmen der Schulführungskraft 2018

Maßnahmen der Schulführungskraft 2019

Zweijahresprogramm 2020-21

Dreijahresprogramm 2020-2021-2022

Dreijahresprogramm der öffentl. Bauaufträge 2021-2022-2023

Zweijahresprogramm Lieferungen/Dienstleistungen 2021-2022

Dreijahresprogramm 2022 2023 2024

Zweijahresprogramm 2022 2023

Maßnahmen der Schulführungskraft 2020

Maßnahmen der Schulführungskraft 2021

Dreijahresprogramm 2023-2024-2025

Zweijahresprogramm Lieferungen und Dienstleistungen 2023-2024

Zweijahresprogramm 2023-2024 Lieferungen Notebook

Ausschreibungen und Verträge Art. 37, Abs. 1,2

Ausschreibungen

Expertenaufträge Datenbank PerlaPA

Expertenverträge 2013 

Expertenverträge 2014

Expertenverträge 2015

Expertenverträge 2016

Expertenverträge 2017

Expertenverträge 2018

Expertenverträge 2019

Expertenverträge 2020

Expertenverträge 2021

Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen Kriterien und Modalitäten (Art. 26, Abs. 1) Grundschule Schülerbeiträge
Mittelschule Schülerbeiträge
Bilanzen Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung   

 

(Art. 29, Abs. 1)

Haushaltsvoranschlag 2014 

Haushaltsvoranschlag 2015 

Haushaltsvoranschlag 2016

Haushaltsvoranschlag 2017

Haushaltsvoranschlag 2018

Haushaltsvoranschlag 2019

Haushaltsvoranschlag 2020

Haushaltsvoranschlag 2021

Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen (Art. 29, Abs. 2) „In Bearbeitung“
Immobilien und Vermögensverwaltung Immobilienvermögen   

 

(Art. 30)

Die Schulgebäude der Mittelschule Mals und der Grundschulen Mals, Burgeis, Laatsch, Matsch, Schleis, Tartsch und Planeil befinden sich im Eigentum der Gemeinde Mals.

Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung (Art. 31, Abs. 1)

Ernennungsdekret der Mitglieder der Kontrollorgane

Mitglieder der Kontrollorgane für den SSP Mals:
Pallua Ingrid und Dal Bianco Stefano

Dienste und Leistungen der Verwaltung Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards (Art. 32, Abs. 1) Dienstleistungsgrundsätze der Schule
Kosten (Art. 32, Abs. 2, Buchst. a
Art. 10, Abs. 5)
„In Bearbeitung“
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen (Art. 32, Abs. 2, Buchst. b) „In Bearbeitung“
Zahlungen der Verwaltung Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung (Art. 33) Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung oder Honorarnote mittels Banküberweisung auf das Konto des Auftragnehmers.   
  • Jänner – März 2017: – 16,57
  • April – Juni 2017: – 16,33
  • Juli – September 2017: – 5,32
  • Oktober – Dezember 2017: – 1,93
  • Jänner – März 2018: 78,57
  • April – Juni 2018:  – 0,36
  • Juli – September 2018: 3,19
  • Oktober – Dezember 2018: – 0,67
  • Jänner – Juni 2019: – 12,15
  • Juli – Dezember 2019: 17,84
  • Jänner – Juni 2020: – 6,85
  • Juli – September 2020: 2,87
  • Oktober – Dezember 2020: 6,46
  • im Jahr 2020: 3,42
  • Januar – März 2021: -0,31
  • April – Juni 2021: -6,78
  • Juli – September: 10,81
  • Oktober – Dezember: 7,88
  • im Jahr 2021: 6,31
  • Januar – März 2022: -6,63
  • April – Juni 2022: -3,86
  • Juli – September 2022:  10,66
IBAN und elektronische Zahlungen (Art. 36) Bankkoordinaten: Raiffeisenkasse Obervinschgau 

 

IBAN: IT 94 G 08066 58541 000304058020

Weitere Inhalte   Bürgerzugang Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können. 

 

Zugangsvoraussetzungen:

Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.

Vorschläge zur Veröffentlichung weiterer Inhalte auf der Sektion „Transparente Verwaltung“ können an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: ssp.mals@schule.suedtirol.it

Weitere Inhalte der Schule:

Didaktische Ausrichtungen im Schulsprengel Mals:

Grundschule Planeil: Unterricht nach Reformpädagogischen Ansätzen

Daten „Transparente Verwaltung“ der Landesverwaltung

Transparenz Deutsche Bildungsverwaltung