Bürgerzugang
Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Zugangsvoraussetzungen:
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft Dr. Doris Schönthaler zu richten. E-Mail: ssp.mals@schule.suedtirol.it
Anträge um Bürgerzugang:
Jänner bis Juni 2023 – keine Anträge eingegangen
Juli bis Dezember 2023 – keine Anträge eingegangen
Jänner bis Juni 2024 – keine Anträge eingegangen
Juli bis Dezember 2023 – keine Anträge eingegangen